Was ist die Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale – steuerrechtlich der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG – ist ein jährlicher Freibetrag, bis zu dem Vergütungen für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Sie richtet sich an alle, die sich im Verein engagieren, ohne als Übungsleiter zu wirken: Vorstandsmitglieder, Kassenwarte, Schriftführer, Platz- und Gerätewarte oder Bürokräfte. 2026 beträgt der Freibetrag 960 € im Jahr; bis 2025 waren es 840 €.

Formel und Rechenbeispiel

Der steuerfreie Anteil ergibt sich aus einer einfachen Formel:

steuerfrei = min(Jahresvergütung; Freibetrag)
steuerpflichtig = Jahresvergütung − Freibetrag (mindestens 0)

Beispiel Kassenwart: Ein Verein zahlt 100 € im Monat, also 1.200 € im Jahr. Bei einem Freibetrag von 960 € (2026) sind 960 € steuerfrei und 240 € steuerpflichtig. Liegt die Vergütung bei höchstens 960 € im Jahr, bleibt sie vollständig steuerfrei – genau das rechnet das Tool oben automatisch aus, inklusive der noch offenen Restsumme des Freibetrags.

Ehrenamtspauschale, Übungsleiterpauschale & Freibeträge im Überblick

Neben der Ehrenamtspauschale gibt es den deutlich höheren Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) – etwa für Trainer, Betreuer oder Ausbilder. Beide lassen sich für klar getrennte Tätigkeiten kombinieren:

PostenHöhe
Ehrenamtsfreibetrag § 3 Nr. 26a EStG (ab 2026)960 € / Jahr
Ehrenamtsfreibetrag (2020–2025)840 € / Jahr
Übungsleiterfreibetrag § 3 Nr. 26 EStG (ab 2026)3.300 € / Jahr
Übungsleiterfreibetrag (2021–2025)3.000 € / Jahr
Kombination Ehrenamt + Übungsleiter (2026)bis 4.260 € / Jahr
Monatlich bei voller Ausschöpfung 202680 € / Monat

Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG. Die Anhebung auf 960 € (Ehrenamt) bzw. 3.300 € (Übungsleiter) gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

Ehrenamtspauschale in der Praxis: typische Vereinsämter

Vorstand & Funktionäre

Für Vorstandsarbeit, Kassenführung oder Schriftführung ist die Ehrenamtspauschale der passende Freibetrag. Wichtig: Pauschale Tätigkeitsvergütungen an den Vorstand sind nur zulässig, wenn die Satzung dies erlaubt – sonst droht der Verlust der Gemeinnützigkeit.

Trainer mit Zusatzamt

Wer als Trainer (Übungsleiterpauschale) zusätzlich ein klar abgegrenztes Amt im Vorstand ausübt, kann beide Freibeträge nutzen – bis zu 4.260 € steuerfrei im Jahr 2026. Aktiviere dafür im Rechner die Option „Übungsleiterpauschale zusätzlich nutzen“.

Mehrere Vereine

Der Freibetrag ist personenbezogen und steht pro Jahr nur einmal zur Verfügung. Wer in mehreren Vereinen tätig ist, muss die steuerfreien Vergütungen zusammenrechnen – in Summe sind höchstens 960 € (2026) ehrenamtssteuerfrei.

Grenzen & Tipps

Die Ehrenamtspauschale ist ein Jahresbetrag und wird nicht zeitanteilig gekürzt. Achte auf die Nebenberuflichkeit (max. ein Drittel einer Vollzeitstelle) und darauf, dass die Vergütung aus dem ideellen Bereich und nicht aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammt. Wer regelmäßig über dem Freibetrag liegt, sollte den steuerpflichtigen Teil sauber in der Steuererklärung (Anlage N bzw. Anlage S) erfassen. Im Zweifel hilft eine Steuerberatung oder der Verbandsservice weiter.